Vermietung einer Wohnung an Minderjährige
Die Vermietung von Immobilien an Minderjährige kann manchmal heikel, aber auch sehr gut sein. Hat jemand noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet, so darf er keinen Vertrag unterschreiben und somit auch keine eigene Wohnung anmieten. In so einem Falle müssen die Eltern für ihr Kind haften und den Vertrag unterzeichnen. Sie sind dann auch in der Pflicht die Kosten für diese Wohnung zu übernehmen. Sollte also der Sohn oder die Tochter nicht mehr in der Lage sein die Wohnung bezahlen zu können, so müssen die Eltern dies mit übernehmen.
Die Vermietung an einen Minderjährigen hat also den Vorteil, dass der Vermieter nicht nur die Miete vom Kind bekommt, sondern, wenn dieses nicht zahlen kann, die Miete von den Eltern eingefordert werden kann. Der Vermieter ist somit doppelt abgesiche…