Lange Abwesenheit in Wohnungen verletzt keine Pflichten
…llerdings keine Rolle spielt, wer die Reinigung stellvertretend für den eigentlichen Mieter der Wohnung vornimmt.
Sollte der Vermieter eine Reinigungsfirma mit der Reinigung beauftragt haben, so muss sich der Mieter auch um diese nicht mehr kümmern. Dann ist nur noch die Miete zu begleichen, die laut Mietvertrag vereinbart wurde. An der Heizung sollte aber auch bei leer stehenden Wohnungen nicht gespart werden, da dies häufig zum Einfrieren und späteren Platzen der Rohre führen kann. Hin und wieder sollte also vielleicht der Nachbar die Heizung in der Wohnung anstellen, zumal er ja ohnehin ab und an nach dem Rechten sehen oder die Blumen gießen soll….